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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 61 PV 4.15   

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OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 61 PV 4.15 (https://dejure.org/2016,27064)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.06.2016 - 61 PV 4.15 (https://dejure.org/2016,27064)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 61 PV 4.15 (https://dejure.org/2016,27064)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 66 Nr 1 PersVG BB, § 95 Abs 2 PersVG BB, § 9 Abs 5 S 3 ArbGG, § 9 Abs 5 S 4 ArbGG, § 11 Abs 2 S 2 Nr 4 ArbGG
    Fehlerhaftigkeit einer Rechtsmittelbelehrung; Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Jahresplanung der freien Wochenenden für die Angehörigen der Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 66 Nr 1 PersVG BB, § 95 Abs 2 PersVG BB, § ... 9 Abs 5 S 3 ArbGG, § 9 Abs 5 S 4 ArbGG, § 11 Abs 2 S 2 Nr 4 ArbGG, § 11 Abs 2 S 2 Nr 5 ArbGG, § 11 Abs 4 ArbGG, § 89 Abs 1 ArbGG, § 58 Abs 2 VwGO, § 256 Abs 1 ZPO, § 3 Abs 1 S 1 PolVollzDArbZV BB 2009, § 4 Abs 5 PolVollzDArbZV BB 2009, § 10 PolVollzDArbZV BB 2009
    Beschwerde; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Jahresfrist; Mitbestimmung; Angehörige der Bereitschaftspolizei; Dienst zu unregelmäßigen Arbeitszeiten; zwei dienstfreie Wochenenden im 5-Wochen-Rhythmus; Jahresplan; Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Wochentage; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 61 PV 4.15
    Diese Vorschrift soll es dem Personalrat ermöglichen, die maßgeblichen gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu überwachen und die Beschäftigten vor übermäßiger zeitlicher Inanspruchnahme zu schützen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 6 P 9.04 -, juris Rn. 28, zu dem insoweit vergleichbaren § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG).

    Die Dauer der auf den einzelnen Arbeitstag entfallenden Arbeitszeit ist dabei durch die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen über die regelmäßige Wochenarbeitszeit in der Weise determiniert, dass die Summe der für die einzelnen Arbeitstage getroffenen Festlegungen den Vorgaben jener Bestimmungen entsprechen muss (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juni 2005 - BVerwG 6 P 9.04 -, juris Rn. 21 unter Hinweis auf den Beschluss vom 20. Juli 1984 - BVerwG 6 P 16.83 -, juris).

    Der Wortlaut des Mitbestimmungstatbestandes lässt es nicht nur zu, sondern ist geradezu darauf angelegt, dass der Personalrat bei der Ausübung seines Mitbestimmungsrechts bei Verteilung und arbeitstäglicher Festlegung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zugleich die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen überwacht (vgl. zu dem insoweit vergleichbaren § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 6 P 9.04 -, juris Rn. 23).

  • BAG, 29.04.1983 - 7 AZR 148/81

    Rechtsmittelbelehrung - Prozeßvertretung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 61 PV 4.15
    Ihr Fehlen hat zur Folge, dass eine von einer nicht postulationsfähigen Person vorgenommene Prozesshandlung unwirksam ist (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 -, juris Rn. 17; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 -, juris Rn. 10, zu § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO a.F.).

    Zur Belehrung über die einzuhaltende Form gehört auch der Hinweis auf den vor dem Beschwerdegericht bestehenden Vertretungszwang (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 -, juris Rn. 21).

    Wenn demgegenüber das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (siehe Urteil vom 15. April 1977 - IV C 3.74 -, juris Rn. 23) einen Hinweis auf einen Vertretungszwang in einer Rechtsmittelbelehrung nicht verlangt, so beruht diese Auffassung auf dem engeren Wortlaut des § 58 Abs. 1 VwGO, in dem eine Belehrung über die Form der Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht vorgeschrieben ist (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 -, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01

    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 61 PV 4.15
    Dass es dabei lediglich darum geht, die den Bediensteten alle fünf Wochen zustehenden zwei dienstfreien Wochenenden festzulegen, mithin nur einen Teil der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu verteilen, steht der Mitbestimmung nicht entgegen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. August 2002 - 6 P 17.01 - , juris Rn. 12 und 13, zu § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 NWPersVG zur insoweit vergleichbaren Konstellation, dass nur ein Teil der täglichen Arbeitszeit geregelt wird).

    Die Zahl der betroffenen Beschäftigten ist demgegenüber nicht erheblich, sondern kann nur allein ein Indiz sein (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. August 2002 - BVerwG 6 P 17.01 -, juris Rn. 15 zu § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 NWPersVG).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01

    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 61 PV 4.15
    Ihr Fehlen hat zur Folge, dass eine von einer nicht postulationsfähigen Person vorgenommene Prozesshandlung unwirksam ist (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 -, juris Rn. 17; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 -, juris Rn. 10, zu § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO a.F.).

    Sie ist es vielmehr auch dann, wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen und materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (vgl. statt vieler Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 2.01 -, juris Rn. 12).

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 61 PV 4.15
    Das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers bedarf keiner Einschränkung unter dem Gesichtspunkt des demokratischen Prinzips, wonach Entscheidungen, die im Einzelfall wegen ihrer Auswirkung auf das Allgemeinwohl wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt sind, einem parlamentarisch verantwortlichen Amtsträger vorbehalten sein müssen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 -, juris Rn. 143 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - 60 PV 8.14

    Mitbestimmung; Maßnahme; kollektive -; tägliche Arbeitszeit; Mehrarbeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 61 PV 4.15
    Dabei ist unter Gruppe nicht schon jede beliebige Mehrzahl von Beschäftigten zu verstehen, sondern nur ein funktional abgrenzbarer Teil der Beschäftigten einer Dienststelle (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. September 2015 - OVG 60 PV 8.14 -, juris Rn. 18 f. zu § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 PersVG Berlin).
  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 61 PV 4.15
    Eine für Rechtsbehelfe grundsätzlich erforderliche Beschwer kann nicht schon in den Gründen der angefochtenen Entscheidung liegen, sondern nur gegeben sein, wenn Letztere im Ergebnis von dem Antrag des Verfahrensbeteiligten zu dessen Lasten abweicht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, juris Rn. 1).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 23.08

    Verwaltungsprozess; Rechtsmittel; Berufung; Berufungszulassung; Zulassung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 61 PV 4.15
    Indem § 58 VwGO seine Rechtsfolgen allein an die objektiv feststellbare Tatsache des Fehlens oder der Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung knüpft, gibt die Vorschrift sämtlichen Verfahrensbeteiligten unabhängig von ihren Erkenntnismöglichkeiten gleiche und zudem sichere Kriterien für das Bestimmen der formellen Rechtskraft an die Hand (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 2009 - 3 C 23.08 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 61 PV 4.15
    Wenn demgegenüber das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (siehe Urteil vom 15. April 1977 - IV C 3.74 -, juris Rn. 23) einen Hinweis auf einen Vertretungszwang in einer Rechtsmittelbelehrung nicht verlangt, so beruht diese Auffassung auf dem engeren Wortlaut des § 58 Abs. 1 VwGO, in dem eine Belehrung über die Form der Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht vorgeschrieben ist (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. April 1983 - 7 AZR 148/81 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 20.07.1984 - 6 P 16.83

    Mehrarbeit - Überstunden - Zeitliche Festlegung - Umfang - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 61 PV 4.15
    Die Dauer der auf den einzelnen Arbeitstag entfallenden Arbeitszeit ist dabei durch die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen über die regelmäßige Wochenarbeitszeit in der Weise determiniert, dass die Summe der für die einzelnen Arbeitstage getroffenen Festlegungen den Vorgaben jener Bestimmungen entsprechen muss (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juni 2005 - BVerwG 6 P 9.04 -, juris Rn. 21 unter Hinweis auf den Beschluss vom 20. Juli 1984 - BVerwG 6 P 16.83 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 60 PV 16.12

    Mitbestimmung; Maßnahme; Hebung der Arbeitsleistung; Zielvereinbarung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17

    Mitbestimmung bei der Aufstellung von Krankenhausdienstplänen; Berücksichtigung

    Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg habe sich in seinem Beschluss vom 23.06.2016 (- 61 PV 4.15 -) nicht mit der hier vorliegenden Fragestellung befasst.

    Auch der Beschluss des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 23.06.2016 (- 61 PV 4.15 -) sehe das Mitbestimmungsrecht des Personalrats gerade auch in Bezug auf die Verteilung und arbeitstägliche Festlegung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, indem es ausführe:.

  • VG Freiburg, 10.02.2017 - PL 9 K 2543/15

    Personalvertretungsrecht Baden-Württemberg; Mitbestimmung und

    Die Rechtsprechung zur früheren Rechtslage steht überdies in Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung zu inhaltlich vergleichbaren bundes- und landesrechtlichen Regelungen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 30.06.2005 - 6 P 9.04 - BVerwGE 124, 34, vom 02.03.1993 - 6 P 34.91 -PersR 1993, 266, vom 15.02.1988 - 6 P 29.85 - PersR 1988, 130 und vom 12.03.1986 - 6 P 5.85 - BVerwGE 74, 100; OVG BBg., Beschluss vom 23.06.2016 - 61 PV 4.15 - juris mit Anm. Janssen, jurisPR-ArbR 43/2016 Anm. 5; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 22.02.2007 - 1 B 2563/06.PVL - BeckRS 2015, 48298; ebenso: Altvater/Coulin/Klimpe-Auerbach/Bartl/Binder/Burr/Wirlitsch, LPVG BW, 3. Aufl., § 74 Rn. 40) und ist - vor allem - auch in der Sache überzeugend.
  • VG Berlin, 06.12.2018 - 61 K 10.18

    Mitbestimmung des Gesamtpersonalrat beim Dienstplan der Polizei zur

    Es geht um die Arbeitsbedingungen der in der Dienststelle Beschäftigten und deren kollektiven Schutz (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juni 2016 - OVG 61 PV 4.15 -, juris, Rn. 35 ff.).
  • OVG Sachsen, 12.06.2018 - 11 F 16/17

    überlange Verfahrensdauer

    Diese wurde jedoch durch die rückwirkende Genehmigung der Prozesshandlung durch den jetzigen, vor Fristablauf bestellten anwaltlichen Prozessbevollmächtigten geheilt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 30. August 2001 - 9 VR 6.01 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23. Juni 2016 - OVG 61 PV 4.15 -, juris Rn. 28; OVG Hamburg, Beschl. v. 18. Januar 2016 - 1 Bf 152/15.Z -, juris Rn. 27).
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